AGB

1. Allgemeines

1.1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten am gesamten Areal vom Biohof Brander, Schoberegg 35, 8741 Weißkirchen in der Steiermark. Am gesamten Areal der Brandnerhütte samt Waldgebiet sowie bei der Kleinlandwirtschaft in Maria Lankowitz. Jeder Besucher/ jede Besucherin, jeder Kunde/jede Kundin, jeder Mieter/jede Mieterin hat sich mit dem Betreten und/oder mit der Buchungsbestätigung und/oder dem Kauf an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu halten.

1.2 Haftung

Eltern haften für Ihre Kinder. Benutzung des Areals auf eigene Gefahr. Das Betreten von Gebäuden, Scheunen und Nebengebäuden ist nur unter Absprache und in Begleitung der Betriebsführer/in gestattet. Gleiches gilt für das Betreten von Flächen auf denen sich Tiere aufhalten (Weideflächen, Auslaufflächen, Obstbaumflächen, Unterstände, …).

2. Begriffsbestimmung

Der Biohof Brandner ist ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit Schwerpunkt Mutterkuhhaltung, Geflügelhaltung und Vermietung der Brandnerhütte sowie dem Apartment (Urlaub am Bauernhof).

3. Vertragspartner, Vertragsschluss

3.1 Hofprodukte

Mit dem Kauf unserer Produkte kommt ein Kaufvertrag zwischen Kunde/in und Biohof Brandner zustand.

3.2 Vermietung

Mit einer schriftlichen oder mündlichen Buchungsbestätigung kommt der Vertrag für den ausgemachten Zeitraum zustande.

4. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

5. Benutzung Apartment/ Brandnerhütte

5.1. Räumlichkeiten, Gegenstände, Spielbereiche

Mit der Buchung des Apartments oder der Brandnerhütte haben Sie das Recht, die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten zu benutzen. Dies beinhaltet ebenfalls die Nutzung der Küchenausstattung, Grillmöglichkeiten, Elektrogeräte und Werkzeuge, die Sie in der Brandnerhütte bzw. im Apartment vorfinden. Die Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln und an ihrem ursprünglichen Platz zurückzubringen.

Die Brandnerhütte bietet im angrenzenden Wald einen Waldspielbereich für Kinder, welcher von Jahr zu Jahr durch die Gäste bearbeitet und weitergebaut wird. In diesem Bereich dürfen die Bäume Beschädigungen erleiden. Eine weitere Beschädigung von Bäumen, Sträuchern oder Pflanzen außerhalb dieses Spielbereiches ist nicht gestattet. Sollten Schäden auftreten, werden Sie dem Mieter/der Mieterin in Rechnung gestellt. Eltern haften für ihre Kinder!

Bitte betreten Sie die Wohnbereiche nicht mit Straßenschuhen. Ihnen stehen Hauspatschen zur Verfügung.

Bitte verlassen Sie Ihre Unterkunft besenrein!

5.2 Meldeverpflichung

Sämtliche Schäden an Mietobjekt, Inventar, Gegenständen, Bäumen und Pflanzen oder Tieren sind unverzüglich bei dem Betriebsführer/der Betriebsführerin zu melden. Sollten Schwierigkeiten bei Öfen, Geräten, Werkzeugen, etc. auftreten, melden Sie dies bitte ebenfalls unverzüglich.

5.3 Umweltschutz

Gehen Sie mit Wasser, Strom und Heizung – der Umwelt zuliebe – verantwortungsvoll um.

Wir legen großen Wert auf Mülltrennung. Bitte entsorgen Sie ihren Müll in die dafür vorgesehen Behälter. Eine Entsorgen von Asche oder sonstigen Müll im Wald ist strengstens verboten.

5.4 Feuerstellen und Umgang mit Feuer

Das Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Wald durch nicht befugte Personen und auch der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen ist verboten. Als unvorsichtiger Umgang gilt z.B. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie Zündhölzer oder Zigaretten. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf den eigentlichen Waldbereich selbst, sondern auch auf die sogenannte „Kampfzone“ des Waldes (Zone zwischen der natürlichen Grenze forstlichen Bewuchses und der tatsächlichen Grenze des geschlossenen Baumbewuchses) und kann auch die Waldnähe (Gefährdungsbereich) umfassen, soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen.[1]

Die Brandnerhütte sowie das Apartment befinden sich in direkter Waldnähe, also im Gefährundungsbereich. Es dürfen nur die dafür vorgesehenen Lagerfeuerstellen und Grillbereiche genutzt werden. Ein Feuer außerhalb dieser Bereiche ist strengstens verboten. Sofern ein allgemeines Verbot zum Feuermachen aufgrund von Waldbrandgefahr vorherrscht, ist dies ebenfalls auf unserem Gelände einzuhalten.

Die Brandnerhütte sowie das Apartment sind mit Holzöfen ausgestattet. Zum Feuermachen stehen Ihnen Scheitholz für den Herd sowie Altholz (Achtung: teilweise mit Nägeln) für das Lagerfeuer/ Grillen zur Verfügung. Anmachhilfen und Spannholz unterstützen Sie beim Entzünden des Feuers. Ihnen stehen Lederhandschuhe sowie Holzhacke zur weiteren Holzverarbeitung zur Verfügung. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr.

Das verbrennen von Gegenständen oder Müll ist nicht gestattet.

Wir setzen einen fachgerechten Umgang mit Feuer voraus. Sollten Sie dennoch Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne bei Handhandhabung und Gebrauch der Öfen. Sollten Sie Schwierigkeiten haben oder wenn Ihnen etwas nicht in Ordnung vorkommt, melden Sie sich unverzüglich bei uns.

Sämtliche Öfen versorgen Heizkörper und Warmwasser und können zum Kochen verwendet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Öfen nicht höher als auf 80°C geheizt werden, da ansonsten Leitungen beschädigt werden können. Für Schäden durch unsachgemäße Benützung haftet der Verursacher/ die Verursacherin.

5.5 Zufahrt zur Brandnerhütte

Die Brandnerhütte ist über eine Schotterstraße mit dem Auto gut erreichbar. Allerdings kann es immer wieder ausgeschwemmte Stellen geben und/oder es können Steine/ Äste oder andere Hindernisse auf der Fahrbahn liegen, die das Auto beschädigen können. Fahren Sie auf der Schotterstraße besonders langsam und vorsichtig. Wir haften nicht für eventuelle Schäden am KFZ. Bitte melden Sie eventuelle Straßenschäden unverzüglich.

5.6 Bauernhoftiere und Wildtiere

Am Biohof Brandner befinden sich verschiedene Nutztierarten. Tierbesuche sind ausschließlich in Begleitung bzw. unter Absprache möglich. Gerne können Sie am Hofgeschehen teilhaben und mitwirken. Unter Absprachen können unsere Tiere gefüttert, gestreichelt und versorgt werden.

Rund um die Brandnerhütte und um den Biohof Brandner befinden sich auch viele Wildtierarten. Bitte verhalten Sie sich in der Nähe von unseren Tieren ruhig und vermeiden sie laute Geräusche und hektische Bewegungen. Fahren Sie besonders in der Dämmerungszeit vorsichtig.

5.7 Wasser

Leitungswasser am Biohof Brandner sowie im Apartment ist in Trinkwasserqualität. Leitungswasser auf der Brandnerhütte sowie am Brunnen vor der Almhütte ist kein Trinkwasser. Bitte gehen Sie mit Ressourcen wie Wasser, Strom und Holz sparsam um.

5.8 Verbot

Es dürfen keine der folgenden Gegenstände mitgebracht werden:

  • Tiere, außer wenn anders vereinbart (siehe Tierhaltung)
  • Gegenstände, die eine Gefährdung der eigenen Person oder anderer Benützer hervorrufen können (Böller, Feuerwerkskörper, Waffen, etc.)
  • Im gesamten Apartment sowie der Brandnerhütte herrscht striktes Rauchverbot. Raucherbereiche befinden sich außerhalb der Mietobjekte.
  • Das bekleben von Wänden und Einrichtungsgegenständen ist nicht gestattet.
  • Das verheizen von Gegenständen und Müll an den Feuerstellen oder in den Öfen ist verboten.

5.9 Haftungsausschluss

Der Beherberger haftet nicht für Kostbarkeiten, Geld und Wertsachen, die in der Almhütte oder im Apartment mitgebracht werden.

5.10 Tierhaltung

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergebetrieb gebracht werden. Der Tierbesitzer oder geeignete Dritte sind verpflichtet das Tier während des Aufenthaltes ordnungsgemäß zu versorgen und zu beaufsichtigen. Der Vertragspartner muss eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Der Nachweis dessen ist auf Aufforderung zu erbringen. Der Beherberger haftet nicht für mögliche, durch Tiere verursachte Schäden. Diese werden dem Besitzer ausnahmslos in Rechnung gestellt.

5.11 Beginn und Ende der Beherbergung

Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit angibt, die gemieteten Räume ab 16:00 Uhr des vereinbarten Tages (Ankunftstag) zu beziehen.

Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Anreise bis 12:00 Uhr frei zu machen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

5.12 Rücktritt durch den Beherberger

Wurde die Anzahlung für die Reservierung des Gastes nicht fristgerecht gleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Falls der Gast bis 20:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergunspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

Der Beherberger behält sich das Recht vor die Reservierung einer Buchung jederzeit, ohne Angabe von Gründen, aufzulösen. In diesem Falle wird die Anzahlung zu 100% rückerstattet.

5.13 Stornobedingungen Vermietung

  • Bis 3 Monate vor Anreise: € 30,00 Bearbeitungsgebühren
  • Ab 3 Monate vor Anreise: 40% des Buchungspreises
  • Ab 1 Monat vor Anreise 70 % des Buchungspreises
  • Ab 1 Woche vor Anreise 90 % des Buchungspreises
  • Bei einer späteren Stornierung oder nicht Anreise sind 100 % des Buchungspreises fällig.

6. Zahlungsbedingungen Vermietung/ Produkte

Für die verbindliche Buchung ist eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises notwendig. Der Restbetrag wird spätestens einen Tag vor der Abreise fällig.

Nach Lieferung oder bei der Abholung des Produktes erfolgt die Zahlung in bar oder mittels Überweisung bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware.

7. Eigentumsvorbehalt

Waren und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

8. Ansprechpersonen

Bei Beschwerden, Anregungen und Wünschen wenden Sie sich bitte persönlich, telefonisch oder per Mail an uns. Wir werden versuchen Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Betriebsführung Biohof Brandner: Desiree Rinder und Kai Behrens

[1] Siehe: Forstgesetz. Online unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371